Prüfung nach Reparaturarbeiten und Inbetriebnahme von Ex-Anlagen
Eine überwachungsbedürftige Anlage darf erstmalig und nach einer wesentlichen Veränderung nur in Betrieb genommen werden, wenn die Anlage durch eine befähigte Person geprüft wurde.
Prüfung vor Inbetriebnahme
- Erfolgt durch zugelassene Überwachungsstelle ZÜS (inkl. Aufstellbedingung, Funktion etc.)
- kann alternativ durch befähigte Person der Firma Mehner GmbH erfolgen (auf Basis von Betriebsmitteln nach 94/9/EG)
Instandsetzung von Betriebsmitteln
- bei Tausch oder Ergänzung von Betriebsmitteln, Änderung der Verfahrenstechnik
- Relevanz für den Explosionsschutz bewerten und falls erforderlich eine Prüfung veranlassen
Befähigte Person Ex-Schutz
- Prüfung von Geräten und Anlagen erstmalig, wiederkehrend, nach Änderungen
- Prüfung von Geräten nach Instandsetzung (§14 (6)) Typ B