Prüfung nach Reparaturarbeiten und Inbetriebnahme von Ex-Anlagen

Eine überwachungsbedürftige Anlage darf erstmalig und nach einer wesentlichen Veränderung nur in Betrieb genommen werden, wenn die Anlage durch eine befähigte Person geprüft wurde.

Prüfung vor Inbetriebnahme

  • Erfolgt durch zugelassene Überwachungsstelle ZÜS (inkl. Aufstellbedingung, Funktion etc.)
  • kann alternativ durch befähigte Person der Firma Mehner GmbH erfolgen (auf Basis von Betriebsmitteln nach 94/9/EG)

Instandsetzung von Betriebsmitteln

  • bei Tausch oder Ergänzung von Betriebsmitteln, Änderung der Verfahrenstechnik
  • Relevanz für den Explosionsschutz bewerten und falls erforderlich eine Prüfung veranlassen

Befähigte Person Ex-Schutz

  • Prüfung von Geräten und Anlagen erstmalig, wiederkehrend, nach Änderungen
  • Prüfung von Geräten nach Instandsetzung (§14 (6)) Typ B

Amtliche Anerkennung der befähigten Person (Typ B) mit der Prüfnummer: